Mobilfunk

Zielsetzung

Das Thema Mobilfunk wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Einerseits ist das tägliche Leben im beruflichen sowie im privaten Umfeld und in der Freizeit ohne moderne mobile Kommunikation kaum mehr denkbar. Zudem entwickeln sich Technologie und deren Anwendungen rasant und erfolgreich. Kapazitätsengpässe in der Abwicklung von Gesprächs- und Datentransferverbindungen treten auf. Andererseits steht gegenüber dem Nutzen dieser drahtlosen Kommunikation der Unmut eines Teils der Bevölkerung zur grossen und wachsenden Anzahl von Mobilfunkantennen und deren (noch) nicht abschliessend geklärten Langzeitrisiken für die Gesundheit durch die nichtionisierende Strahlung. Politik und Bevölkerung verlangen mehr Transparenz z.B. im Bewilligungsverfahren sowie Zugang zu Informationen.

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Aktueller Stand

Im August 2007 wurde mit 3'177 gültigen Unterschriften die unformulierte Initiative "gegen den Mobilfunkantennen-Wildwuchs" eingereicht. Die Initiative will die Bevölkerung beim Bau, bei der Erneuerung und beim Betrieb von Mobilfunkanlagen schützen, insbesondere durch die Koordination der Mobilfunkstandorte und durch eine Reduktion ihrer Anzahl.

Mitte Februar 2009 legte der Regierungsrat seinen Gegenvorschlag zur Initiative vor. Darin nimmt er das Anliegen nach einer optimalen Koordination von Antennenstandorten auf und möchte das Umweltschutzgesetz entsprechend geändert haben. Im Gegensatz zur Initiative strebt der Regierungsrat jedoch keine Konzentration von Standorten an, sondern im Gegenteil eine gleichmässigere Verteilung unter allfälliger Nutzung von zusätzlichen Standorten, die dem Kanton gehören.

Mit seinem Gegenvorschlag stützt sich der Regierungsrat auf die Mobilfunk-Policy Basel-Stadt ab, die eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter Leitung des Gesundheitsdepartements in den letzten zwei Jahren erarbeitet hat. Die Policy beinhaltet Ziele und Massnahmen in den Bereichen Gesundheitsschutz, Kommunikationsbedürfnisse und Standortmarketing, die Interessenswahrung des Kantons als Immobilieneigentümer, den Schutz des Stadt- und Dorfbildes sowie die Information und Beratung. Die Policy ist unter Anhörung der Mobilfunkbetreiber und Vertretungen der Bevölkerung entstanden und bildet den Handlungsrahmen für Regierungsrat und Verwaltung.

Der Ratschlag mit dem Gegenvorschlag wurde von der grossrätlichen Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) behandelt. Eine Mehrheit der Kommission unterstützte den Gegenvorschlag des Regierungsrates mit kleinen Änderungen, eine Minderheit forderte eine sehr viel restriktivere Politik.

Am 9. Dezember 2009 hiess der Grosse Rat den Gegenvorschlag gut. Demnach hat die zuständige Behörde neu die Einhaltung der Emissionsbegrenzungen durch Messungen oder Inspektionen stichprobenartig sowie den Stand und die Entwicklung der Immissionen nichtionisierender Strahlung durch Messungen und Modellierungen zu überwachen und dem Grossen Rat jährlich zu berichten.

Das Basler Stimmvolk folgte der Empfehlung des Grossen Rates und verwarf am 13. Juni 2010 die kantonale Initiative "gegen den Mobilfunkantennen-Wildwuchs" mit 56.5% Neinstimmen. Der Gegenvorschlag, der weitgehend deckungsgleich ist mit dem ursprünglichen Antrag des Regierungsrates, wurde mit fast 65% Ja-Stimmen gutgeheissen. Die Stichfrage zwischen Initiative und Gegenvorschlag ergab für letztere eine Zustimmung von 63%.

Mit einer Studie wurde von der Firma 5ccg untersucht, ob durch die Nutzung von staatlichen Liegenschaften die Belastung der Bevölkerung gegenüber einem Referenzszenario abnimmt. Gestützt auf das Ergebnis dieser Studie beschloss der Regierungsrat am 18. Dezember 2012, dass es ab Anfang 2013 den Mobilfunkbetreibern im Grundsatz möglich sein soll, sämtliche Liegenschaften des Kantons Basel-Stadt und der Einwohnergemeinde der Stadt Basel als Standorte für Mobilfunksendeanlagen zu nutzen. Das sogenannte "Moratorium", das die Nutzung nur sehr beschränkt erlaubte, ist somit aufgehoben. Damit kann die vom Stimmvolk am 13. Juni 2010 beschlossene Gesetzesänderung umgesetzt werden, wonach der Kanton soweit ihm möglich auf eine optimale Koordination der Mobilfunkstandorte hinwirkt, um die Immissionen durch nichtionisierende Strahlung möglichst gering zu halten. Mit der Aufhebung des Moratoriums gibt es mehr Standorte und damit mehr Möglichkeiten zur besseren Koordination dieser Standorte. Bei der gegebenen und immer noch stark wachsenden Nachfrage nach Mobilfunkdiensten kann so ein Beitrag zum vorsorglichen Gesundheitsschutz und gleichzeitig zu einer besseren Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit diesen Diensten geleistet werden.

Mit dem Beschluss des Regierungsrates vom 18. Dezember 2012 wurde auch die bisher vom Amt für Wirtschaft und Arbeit wahrgenommene Koordinationsaufgabe im Bereich Mobilfunk per 31. Dezember 2012 aufgehoben. Für die verschiedenen Aspekte des Themas Mobilfunk gelten folgende Zuständigkeiten:

  • Lufthygieneamt beider Basel: Vollzug der eidgenössischen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
  • Bau- und Gastgewerbeinspektorat: Koordination und Leitung des Baubewilligungsverfahrens
  • Gesundheitsdepartement: Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung auf die Gesundheit

(Aktualisierung 20.03.13)

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