Harmonisierung Sozialleistungen

Zielsetzung

Das per 1. Januar 2009 umgesetzte Projekt "Harmonisierung der Sozialleistungen" hatte zum Ziel, die kantonalen Sozialleistungen besser aufeinander abzustimmen und Armutsfallen im Zusammenspiel der Leistungen zu beheben. Im Zentrum standen eine effektivere Steuerbarkeit der staatlichen Transferleistungen, mehr Gerechtigkeit, einfachere Abläufe, mehr Verwaltungseffizienz sowie mehr Transparenz für die Bevölkerung. Ziel war weder ein Leistungsabbau noch ein Leistungsausbau, sondern eine im Rahmen des bestehenden Budgets verbesserte Steuerung des Gesamtsystems.

Je einzeln betrachtet, funktionierten die kantonalen Sozialleistungen bisher mehrheitlich gut. Jedoch waren sie nie auf ihre gemeinsame Wirkung auf das letztlich verfügbare Einkommen hin abgestimmt worden. Dies zeigte auch die erste Untersuchung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) «Existenzsicherung im Föderalismus» von 2003, welche den Anstoss für das Harmonisierungsprojekt gab. Basel schnitt bei der SKOS-Studie im Vergleich zu anderen Städten teilweise sehr schlecht ab. So lohnte es sich für gewisse armutsgefährdete Haushalte nicht, ein grösseres Einkommen zu erwirtschaften, da dies letztlich nur zu geringfügig mehr oder sogar zu weniger verfügbarem Einkommen führte (sog. Armutsfalle). Die zweite SKOS-Studie von 2007, welche wieder einzelne Haushaltstypen auf die finanziellen Belastungen und Entlastungen hin untersuchte, ergab für Basel bereits ein leicht verbessertes Ergebnis.

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Aktueller Stand

Am 1. Januar 2009 traten das neue Gesetz über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen (SoHaG) sowie die dazu gehörende Verordnung in Kraft. Es handelt sich dabei um ein Rahmengesetz, das die Grundlage bildet für die Vereinheitlichung von Begriffen und Verfahren betreffend die bedarfsabhängigen, der Sozialhilfe vorgelagerten Sozialleistungen im Kanton Basel-Stadt. Per 1. Januar 2009 gelten für die Alimentenbevorschussung, Mietzinsbeiträge, Prämienverbilligungen, Tagesbetreuung, die ausserfamiliäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen sowie teilweise für die Ausbildungsbeiträge einheitliche Regeln zur Bestimmung der wirtschaftlichen Haushaltseinheit und des massgeblichen Einkommens.

Die Höhe der Leistungen sowie die Einkommensgrenzen bleiben weiterhin in den jeweiligen Spezialverordnungen geregelt. Diese wurden revidiert und die Leistungen besser aufeinander abgestimmt.

(Aktualisierung 15.07.09)

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