IWB Verselbstständigung

Zielsetzung

Die Öffnung des Strommarktes nach Inkrafttreten des Stromversorgungsgesetzes auf Januar 2008 hat einschneidende Konsequenzen für die Energiepolitik des Kantons Basel-Stadt und damit auch für die IWB. Diese müssen sich in den Wettbewerbsbereichen Strom und später Gas dem Markt stellen und in der Lage sein, rasch auf Veränderungen zu reagieren. Dazu benötigen die IWB mehr Handlungsfähigkeit, sie sollen jedoch als Unternehmen mit dessen Anlagen vollumfänglich im Eigentum des Kantons bleiben und diesem auch jährlich einen Gewinnanteil abliefern.

Mit Inkrafttreten des neuen IWB-Gesetzes sind die IWB per 1. Januar 2010 aus der kantonalen Verwaltung ausgegliedert. Sie bleiben als öffentlich-rechtliche Anstalt im Eigentum des Kantons Basel-Stadt. Die IWB sollen als starkes Unternehmen im Energie-, Wasser- und im Telekomsektor agieren. Die vom Regierungsrat verabschiedete Eigentümerstrategie legt insbesondere fest, dass die IWB in der Schweiz eine führende Rolle im Markt für ökologisch nachhaltige Energien einnehmen und ihren Stromabsatz vollständig mit Strom aus erneuerbaren Energien decken sollen.

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Projektübersicht

Der erste Entwurf zur Verselbstständigung der IWB ging im Frühling 2008 in Vernehmlassung. Im Ergebnis blieben die energiepolitischen Ziele und die Ausgliederung der IWB aus der Verwaltung unbestritten. Die Differenzen zeigten sich bei den Zuständigkeiten für Steuerung und Strategie. Ebenfalls unterschiedlich beurteilt wurde die Gewährleistung des Unterhalts von Netzen und Anlagen sowie die Zuständigkeit zum Zusammenstellen der künftigen Portfolios an Kraftwerksbeteiligungen. Zum Teil abgelehnt wurde die privatrechtliche Anstellung des Personals.

Zeitlich parallel zur Vernehmlassung wurde die Initiative "Ja zur IWB" eingereicht. Ihre Ziele deckten sich weitgehend mit den im Vernehmlassungsverfahren teilweise kritisierten Punkten.

Im Herbst 2008 legte der Regierungsrat den überarbeiteten Ratschlag vor. Die grundsätzliche Eigentümerstrategie sollte nun im Gesetz festgehalten werden. Diese legt fest, dass die IWB in der Schweiz eine führende Rolle im Markt für ökologisch nachhaltige Energien einnehmen und ihren Stromabsatz vollständig mit Strom aus erneuerbaren Energien decken soll. Der Grosse Rat erlässt für jeweils vier Jahre einen Leistungsauftrag. Er muss auch Investitionen von über CHF 30 Mio. genehmigen. Die IWB sollte als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt organisiert sein. Die heutige Werkkommission würde von einem Verwaltungsrat abgelöst, wobei drei der sieben Mitglieder vom Grossen Rat gewählt werden. Um die in den kommenden Jahren ablaufenden Kraftwerkskonzessionen zu erneuern, könnten die IWB die Finanzmittel künftig auf dem freien Markt aufnehmen. Zur Limitierung des Fremdkapitals dürfte eine Eigenkapitalquote von mind. 40 Prozent der Bilanzsumme aber nicht unterschritten werden (Schnitt Strombranche 30 Prozent). Das Personal sollte weiterhin dem kantonalen Personalrecht unterstehen.

Der Grosse Rat verabschiedete das Gesetz am 11. Februar 2009. Die Initiative "Ja zur IWB" wurde anschliessend zurückgezogen. Das IWB-Gesetz und damit die Verselbstständigung der IWB traten am 1. Januar 2010 in Kraft.

Im Juni 2009 wählte der Grosse Rat "seine" drei Verwaltungsratsmitglieder: Beat Jans (SP), Bernhard Madörin (SVP) und Aeneas Wanner (GLP). Anfangs Juli wählte der Regierungsrat Jens Alder, langjähriger CEO der Swisscom, zum Verwaltungsratspräsidenten, und im Oktober gab er die Wahl von Regula Hinderling, Nationalrat Rudolf Rechsteiner und Regierungsrat Christoph Brutschin als weitere Mitglieder des IWB-Verwaltungsrates bekannt. Ebenfalls im Oktober ging der Bericht zum ersten IWB-Leistungsauftrag an den Grossen Rat. Der Leistungsauftrag für die Periode 2010 - 2013 sieht Gesamtinvestitionen über alle Sparten der IWB in der Höhe von rund CHF 660 Mio. vor. Davon sollen rund CHF 150 Mio. für Investitionen in die Beschaffung von Strom aus erneuerbaren Quellen (Sonne, Wind, Biomasse) eingesetzt werden. Am 9. Juni 2010 hiess der Grosse Rat den Leistungsauftrag gut und nahm dabei die Empfehlungen der vorbereitenden Kommission zur Kenntnis.

(Aktualisierung 05.08.10)

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