Kantonale AHV Liquidation

Zielsetzung

Lange vor dem Bund schuf der Kanton Basel-Stadt 1930 eine kantonale Alters- und Hinterlassenenversicherung (KAHV). Durch den Aufbau der eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung ab 1948 wurde die Bedeutung der KAHV immer geringer. Der Grosse Rat verabschiedete 1968 ein Gesetz zum Auslauf der Versicherung, d.h. es wurden seither keine neuen Versicherten aufgenommen. Die KAHV blieb jedoch eine selbstständige Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenem Vermögen.

Die Leistungen der KAHV wurden nicht mehr angepasst. Sie sind im Vergleich zur heutigen Kaufkraft gering: Die Jahresrente beträgt höchstens CHF 720 bei den Männern und CHF 600 bei den Frauen. Der administrative Aufwand zur Betreuung der Versicherten und Auszahlung der Leistungen steht dazu in keinem guten Verhältnis.

Im Jahr 1992 lag dem Grossen Rat eine Totalrevision der KAHV vor. Der Regierungsrat zog das Geschäft zurück, um weitere Vereinfachungen zu prüfen. In der Folge wurde die Vorlage nicht mehr eingereicht.

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Aktueller Stand

Ende 2005 unternahm der Regierungsrat einen neuen Anlauf, um zunächst mit einer Teilrevision die Neuregelung der Anlagepolitik und der Zuständigkeiten für die Vermögensverwaltung sowie administrative Erleichterungen zu erzielen.

Auf Antrag der vorberatenden Kommission wies der Grosse Rat die Vorlage jedoch zurück und beauftragte den Regierungsrat, ihm rasch eine Vorlage zur Liquidation der KAHV vorzulegen.

Diese Vorlage zur vollständigen Liquidation der KAHV hat der Grosse Rat am 9. Mai 2007 einstimmig gutgeheissen. Kernstück ist die nachvollziehbare und korrekte Berechnung der Rückkaufswerte, welche an die bisherigen Versicherten ausbezahlt werden wird. Für die Rückkäufe wird das heutige Vermögen der KAHV verwendet. Gegenüber der ersten Fassung des Regierungsrates waren auf Wunsch der vorberatenden Kommissionen (Finanzkommission und Gesundheits- und Sozialkommission) die Abgeltungen etwas erhöht worden. Das Gesetz ist per 10. Juli 2007 in Kraft gesetzt worden.

Ende Juni 2007 erhielten alle Versicherten eine schriftlliche Information zu den bevorstehenden Änderungen. Am 3. Dezember 2007 wurden letztmals die vierteljährlichen bzw. jährlichen Renten ausbezahlt.

Die Information über die Höhe des persönlichen Anspruchs und über die Berechnung des Abgeltungsbetrages erfolgte am 2. Januar 2008 an jede Versicherte und an jeden Versicherten. Versandt wurde auch das Formular "Lebensbescheinigung per 31. Dezember 2007", welches persönlich zu unterzeichnen und zu retournieren war. Mit dieser Lebensbescheinigung konnte die Auszahlung des Abgeltungsbetrages in die Wege geleitet werden. Die Einreichefrist lief am 30. April 2008 ab. 23'000 Auszahlungen sind bereits erfolgt, noch offen sind 80 Auszahlungen.

Weitere Auskünfte unter

Tel.: +41 61 267 86 35

(Aktualisierung 12.06.08)

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