Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Mit den Möglichkeiten und Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes werden Personen unterstützt, die aus psychischen oder physischen Gründen nicht in der Lage sind, ihre persönlichen und/oder finanziellen Angelegenheiten selbstständig zu besorgen, und deren Umfeld sie nicht ausreichend dabei unterstützen kann. Gefährdete Kinder und Jugendliche werden geschützt und können sich angemessen weiterentwickeln: die in ihrer Handlungsfähigkeit beeinträchtigten Erwachsenen sollen in einem geordneten Alltag leben können.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde nimmt Meldungen und Anträge zu allenfalls notwendigen Schutzmassnahmen für Erwachsene und Kinder entgegen, klärt diese ab und bereitet die Entscheide vor. Zuständig für den Entscheid ist eine der drei Spruchkammern, die zwar Teil der KESB und somit der Verwaltung sind, in ihrer Entscheidfindung jedoch unabhängig sind.
Für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde arbeiten ungefähr 60 Personen. Sie umfasst drei Spruchkammern, drei Abklärungsteams, den Dienst Finanzen und Revisorat, ein administratives Kompetenzzentrum sowie ein juristisches Sekretariat.
Leitung
Funktion | Person | Telefon |
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Amtsleiter Vorsitzender Spruchkammer |
Patrick Fassbind | +41 61 267 80 90 |
Vorsitzende Spruchkammer 1 | Bettina Bannwart | +41 61 267 80 58 |
Vorsitzende Spruchkammer 2 | Marianne Kalt | +41 61 267 80 89 |
Leiterin Abklärungsteam 1 | Jessica Bonarrigo | +41 61 267 47 16 |
Leiter Abklärungsteam 2 stv. Amtsleiter |
Yves Wenger | +41 61 267 81 20 |
Leiter Abklärungsteam 3 | Toni Borer | +41 61 267 80 04 |
Leiterin Dienst Finanzen und Revisorat |
Monica Stoecklin | +41 61 267 80 63 |
Co-Leiterinnen Administratives Kompetenzzentrum |
+41 61 267 47 61 +41 61 267 47 43 |
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Juristisches Sekretariat | Bernhard Eymann | +41 61 267 47 07 |
Kathrin Oppliger | +41 61 267 80 52 | |
Alexander Reichelt | +41 61 267 44 60 |