Erweiterung der Betriebseinschränkungen in der Nacht - Anhörung Frühjahr 2021

Ausgangslage

Mit der Verkehrsentwicklung am EuroAirport in den vergangenen Jahren hat sich eine Zunahme des Fluglärms in den Betriebszeiten nach 22 Uhr ergeben. Aus diesem Grund hat der Flughafen bereits im April 2018 einen Aktionsplan zur Verbesserung der Lärmsituation für die Anwohnerinnen und Anwohner beschlossen.

Medienmitteilung WSU BS und VGD BL vom 23. April 2018
Medienmitteilung EuroAirport vom 23. April 2018

Um insbesondere die Lärmmenge in der sensiblen Zeit nach 23 Uhr zu reduzieren hat der Flughafeverwaltungsrat zudem im November 2018 beschlossen, ein Verbot der geplanten Starts vorzunehmen.

Medienmitteilung WSU vom 28. November 2018
Medienmitteilung des EuroAirport vom 28. November 2018

Zur Umsetzung der geplanten Massnahmen hat der Flughafen nach den für den EuroAirport geltenden EU-rechtlichen Bestimmungen eine umfassende Studie zu den Wirkungen von Betriebseinschränkungen in der Nacht gemäss der Methodik des ausgewogenen Ansatzes (approche équlibrée) durchgeführt (EU-Verordnung Nr. 598/2014).

Gestützt auf diese Studie hat der Flughafen bei den französischen Behörden den Antrag gestellt, die geplanten Starts für gewerbliche Flüge zwischen 23.00 und 24.00 Uhr zu verbieten und besonders laute Flugzeuge (sog. Kapitel 3 Flugzeuge mit einer Marge von weniger als 13 EPNdB) zwischen 22.00 und 06.00 Uhr mit einem Start- und Landeverbot zu belegen. Die Studienergebnisse zeigen, dass die beantragten Massnahmen für die Bevölkerung spürbare Verbesserungen bedeuten und die damit verbundenen wirtschaftlich nachteiligen Effekte nicht übermässig sind.

Medienmitteilung WSU vom 10. Juni 2020
Medienmitteilung des EuroAirport vom 10. Juni 2020

Unterdesen haben die französischen Behörden den Antrag des Flughafens geprüft und bestätigt und die Grundlage für die rechtswirksame Umsetzung liegt vor. Am 11. Februar 2021 startete die öffentliche Anhörung zu einer entsprechenden Änderung des Betriebsreglements. Die nach französischem Recht erfolgende Anhörung stand auch den Anwohnerinnen und Anwohnern des EuroAirport in der Schweiz und in Deutschland offen.

Nachfolgend finden sich die Unterlagen zur beantragten Änderung des Betriebsreglements des EuroAirport (Studie, Zusammenfassung nicht technisch und technisch sowie Entwurf des Ministerialerlasses) sowie Informationen zum  Anhörungsverfahren.

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Öffentliche Anhörung

Verfahren

Die Anhörung unter Leitung der Präfektur des Département du Haut-Rhin fand zwischen 11. Februar 2021 und 11. Mai 2021 statt.

Die gesammelten Eingaben wurden durch die französische Aufsichtsbehörde DGAC zusammengefasst und analysiert. Im Ergebnis wurden gewisse formale Anpassungen am Erlass vorgenommen. Die Stellungnahmen haben die geplanten Änderungen im Grundsatz bestätigt, wenngleich aus Sicht des Fluglärmschutzes weitere Schritte erwartet werden.

Der definitive Erlass zur Änderung des Beriebsreglements des EuroAirport wird im Gesetzesblatt Frankreichs veröffentlicht. Parallel dazu wurde das Dossier der Europäischen Kommission zur Stellungnahme vorgelegt.

Falls keine Rechtsmittel ergriffen werden, tritt der Erlass 6 Monate nach der Publikation in Kraft. Voraussichtlich wird dies zu Beginn des Jahres 2022 der Fall sein.

Öffentliche Information

Zur Erläuterung des Antrags und der technischen Einzelheiten haben das WSU BS und die VGD BL in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt und dem EuroAirport eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt. Diese fand am 11. März 2021, 18:30 Uhr als Videokonferenz statt. Die Präsentation finden sie bei den Anhörungsunterlagen.

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