2000-Watt-Gesellschaft

Zielsetzung

Die 2000-Watt-Gesellschaft steht als Synonym für eine nachhaltige Entwicklung: Der Energiebedarf jedes Erdenbewohners darf 17'500 kWh pro Jahr nicht übersteigen. Das bedeutet, dass dauernd eine Leistung von 2000 Watt bereitgestellt werden muss. Tatsächlich liegt der durchschnittliche Energiebedarf weltweit auf diesem Niveau. Doch sind die Unterschiede zwischen den industrialisierten und den ärmeren Ländern enorm: So werden in der Schweiz über 6000 Watt benötigt. Langfristiges Ziel ist es, den Bedarf auch in den Industrienationen auf 2000 Watt zu reduzieren und drei Viertel dieser Energiemenge aus erneuerbaren Energien zu decken. Damit könnte das globale Klimaproblem eingedämmt werden.

Dank einer fortschrittlichen Energiegesetzgebung befindet sich Basel-Stadt in einer guten Ausgangslage. Verwaltung, Wirtschaft und private Organisationen engagieren sich seit geraumer Zeit bei der Umsetzung der energiepolitischen Ziele. Die 2000-Watt-Gesellschaft ist für den Regierungsrat gemäss Legislaturplan 2013 – 2017 ein zentrales Leitmotiv für den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Mit verschiedenen Partnern konnten bereits einige Energieeffizienzprojekte umgesetzt werden. Basel-Stadt will aber auch ein führender Standort für Unternehmen sein, die im Bereich Energieeffizienz und Ressourcenschonung ihre Produkte und Dienstleistungen anbieten. Und unser Kanton soll beim Energie- und Ressourcenverbrauch eine Vorbildfunktion einnehmen, v.a. bei den Gebäuden und bei der Mobilität.

Aktueller Stand

Der Grosse Rat stimmte am 25. Juni 2008 dem Rahmenkredit von 33.5 Millionen Franken für das Projekt "Klimaneutrale Verwaltung" (Periode 2008 bis 2015) zu. In einer ersten Phase sollen durch Massnahmen im Gebäudebereich die CO2-Emissionen der kantonalen Verwaltung reduziert werden. Im Dezember 2008 erliess der Regierungsrat auch Standards für Neubauten, Gebäudehüllensanierungen und Haustechnik. Dabei muss bei kantonalen Gebäuden nun für Neubauten generell MINERGIE-P oder ein vergleichbarer Standard erreicht werden. Bei Gebäudesanierungen gelten die Vorgaben für Minergie-Erneuerungen, wobei aber als Primäranforderung die Neubauvorschriften des Kantons Basel-Stadt eingehalten werden müssen. Seit 2009 sind bei Wettbewerben des Kantons diese Standards zwingend zu verlangen. Darüber hinaus gelten auch strenge Standards für Elektromotoren, Beleuchtung und Haustechnikanlagen.

Am 14. Januar 2009 genehmigte der Grosse Rat die Revision des Energiegesetzes sowie des Bau- und Planungsgesetzes. Seit 1. Januar 2010 gilt die revidierte Energieverordnung u.a. mit erheblich verschärften Grenzwerten für den winterlichen Wärmeschutz und der Vorschrift, dass bei Neubauten und Heizungssanierungen 50% des Warmwassers mit erneuerbaren Energieträgern erzeugt werden müssen. Der Regierungsrat beschloss auch Anpassungen bei der Förderpraxis, damit Neubauten dank zusätzlicher Anreize freiwillig noch besser gebaut und vor allem damit bestehende Bauten schneller und besser saniert werden.

Im Rahmen der «2000-Watt-Gesellschaft - Pilotregion Basel» startete am 17. März 2014 der dritte Modernisierungswettbewerb. Bis 31. Juli 2014 konnten die Projekte eingereicht werden. Der Jury-Bericht lag im Januar 2015 vor. Anschliessend wurden die Projekte in einer kleinen Ausstellung dem interessierten Publikum gezeigt. (vgl. www.modernisierungswettbewerb.bs.ch).

Im Bereich Mobilität fand unter dem Titel «EmobilitätBasel» ein vierjähriges Pilotprojekt statt: Für Firmen wurde ein «Sorglospaket» angeboten, für Privatpersonen das «eShare» (vgl. www.esharebasel.ch). Das Projekt wurde evaluiert und der Ergebnis im April 2015 vorgestellt.

Der Grosse Rat hat am 9. Januar 2013 weitere 2.6 Millionen Franken bewilligt, um im Zeitraum 2013 - 2016 zusätzliche Pilot- und Demonstrationsprojekte zu realisieren. In Planung resp. Umsetzung sind zurzeit elf konkrete Projekte in den Bereichen Bauen, erneuerbare Energien und Fahrzeug (weitere Informationen auf www.2000-watt.bs.ch).

(Aktualisierung 10.08.15)

nach oben