Notunterkunft

Zielsetzung

Der Kanton stellt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern Notunterkünfte zur Verfügung, damit eine Obdachlosigkeit vermieden werden kann. Das Angebot wird von der Sozialhilfe verwaltet. Es muss differenziert genug sein, um den verschiedenen Anforderungen und Bedürfnissen zu genügen.

Aktueller Stand - Notwohnungen

Aktuell können ca. 160 Notwohnungen und 12 Einzelzimmer an obdachlos gewordene oder von Obdachlosigkeit bedrohte Familien mit Kindern und Einzelpersonen vermietet werden, sofern sie ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Basel-Stadt haben. Bei der Zuteilung achtet die Sozialhilfe darauf, dass eine Notlage besteht und der Aufenthalt nur vorübergehend ist. Die Notwohnungen befinden sich in verschiedenen Quartieren in Basel. Der Standard ist einfach. Im Bestand befinden sich hauptsächlich 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen. Seit dem Jahr 2014 sind einige 1- Zimmer-Wohnungen dazugekommen. Die kantonalen Notwohnungen werden überwiegend für Familien zur Verfügung gestellt. Ist eine einzelne Person von Obdachlosigkeit betroffen, wird von ihr in der Regel erwartet, dass sie in der Notschlafstelle unterkommt. Die Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass Einzelpersonen mit mehrfacher Benachteiligung auf dem freien Wohnungsmarkt kaum eine Wohnung finden. Die Sozialhilfe hat daher auch einen Bestand an 1-Zimmer-Wohnungen aufgebaut. Aktuell sind es 12 Wohnungen. Ausserdem stehen Einzelpersonen weitere 12 einzelne Zimmer zur Verfügung.

Seit dem Jahr 2016 vermietet die Sozialhilfe einige Wohnungen nach den Vorgaben des Gesetzes über die Wohnraumförderung (WRFG). Ende 2018 waren es 20 Wohnungen. Hier geht es darum, kostengünstigen Wohnraum längerfristig für Personen anzubieten, die auf dem Wohnungsmarkt mehrfach benachteiligt sind. Notwohnungen stehen in der Regel nur sechs Monate zur Verfügung, Wohnungen nach WRFG werden unbefristet vermietet. Ihr Bestand wird nach Möglichkeit ausgebaut werden.

Obwohl viele Institutionen im sozialen Netz des Kantons Basel-Stadt in ihrer Beratungsarbeit mit Wohnproblemen und deren Folgen konfrontiert sind, können sie aufgrund ihrer Tätigkeitsbereiche und Aufträge bei diesem Thema oft nur in einem geringen Mass Hilfe leisten. Einzig die im Verein IG Wohnen zusammengeschlossenen Institutionen und die kantonalen Behörden bieten mit der sozialen Wohnungsvermittlung konkrete Unterstützung an.

Aktueller Stand - Notschlafstellen

Der Kanton Basel-Stadt betreibt zwei Notschlafstellen. Eine für Männer an der Alemannengasse 1 und eine für Frauen (seit September 2018 und als Pilot für zwei Jahre) an der Rosentalstrasse 70. Es sind dies die einzigen Notschlafstellen in der Region Nordwestschweiz.

Die Notschlafstellen halten Schlafgelegenheiten für Obdachlose bereit. Dadurch soll verhindert werden, dass sie im Freien übernachten müssen. Das Angebot steht grundsätzlich jeder erwachsenen Person (Männer und Frauen) zur Verfügung. Dennoch liegt das Schwergewicht bei in Basel-Stadt gemeldeten Personen. Ausserkantonale Personen werden auch aufgenommen, jedoch zu höheren Übernachtungsansätzen.

In beschränktem Mass besteht vor Ort die Möglichkeit Unterstützung durch eine Sozialarbeiterin zu erhalten. Sie nimmt sich hauptsächlich Fragestellungen rund ums Wohnen an.

Die Notschlafstelle für Männer ist bis 24:00 Uhr zugänglich. Der Zugang zur Notschlafstelle für Frauen ist bis 2:00 Uhr möglich. Jeweils morgens müssen die Personen die Gebäude bis 08:00 Uhr (am Sonntag bis 09:00 Uhr) verlassen.

  • Übernachtungskosten - in Basel-Stadt gemeldete Personen: CHF 7.50 pro Nacht
  • Übernachtungskosten – ausserkantonale Personen: CHF 40.00 pro Nacht

Die Auslastung der Notschlafstelle schwankt im Lauf des Jahres und ist nicht in den Wintermonaten am höchsten. Mit der Eröffnung der Notschlafstelle für Frauen im September 2018 ist die Auslastung zurückgegangen, da nun mehr Betten zur Verfügung stehen. Sie liegt aktuell zwischen 40 bis 60%.

(Aktualisierung 12.03.19)

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