COVID-19-Unterstützungsprogramm Dezember 2021

UNTERSTÜTZUNGSPROGRAMM GASTRONOMIE und HOTELLERIE

Anträge in diesem Programm sind nicht mehr möglich. Die Antragsfrist endete am 28. Februar 2022.

Wegen der Anfang Dezember 2021 in Kraft getretenen, behördlichen Schutzmassnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie hat der Kanton Basel-Stadt ein neues Programm zur Unterstützung der Gastronomie und Hotellerie bereitgestellt. Damit werden die Branchen angesprochen, die von den Schutzmassnahmen direkt betroffen sind: Gastronomie und Hotellerie. 

Das Unterstützungsprogramm startete am 3. Januar 2022.

 

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GELTUNG DER VORSCHRIFTEN DES BUNDES

Soweit in der kantonalen Verordnung Unterstützungsprogramm Gastronomie und Hotellerie vom 21. Dezember 2021 nicht etwas Abweichendes geregelt ist, gelten die Voraussetzungen des Bundes (Art. 12 Covid-19-Gesetz vom 25. September 2020 und Covid-19-Härtefallverordnung vom 25. November 2020).

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ANTRAGSBERECHTIGTE BETRIEBE

Beitragsberechtigt sind folgende Unternehmen:

  • Beherbergungsbetriebe und Restaurationsbetriebe im Sinne des Gastgewerbegesetzes

In begründeten Einzelfällen können Beiträge an andere Unternehmen (insbesondere an Eventcatering-Betriebe) geleistet werden, sofern sie im gleichen Markt wie Restaurationsbetriebe tätig sind und über eine feste Infrastruktur verfügen.

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HÖHE UND BERECHNUNG DER UNTERSTÜTZUNG

  • Die Unterstützung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen (à fonds perdu-Beiträge).
  • Für die Berechnung des Anspruchs wird der ermittelte Umsatzausfall im Dezember 2021 mit einem pauschalen Fixkostensatz multipliziert.
  • Die pauschalen Fixkostensätze betragen für Beherbergungsbetriebe 41% und für Restaurationsbetriebe sowie Eventcatering-Betriebe 31%.
  • Der Unterstützungsbeitrag pro Unternehmen ist limitiert auf Fr. 50'000 pro Monat.
  • Der Beitrag wird auch dann ausbezahlt, wenn die Unternehmen bereits Härtefallbeiträge erhalten haben und die Höchstgrenzen des Bundesrechts erreicht wurden.

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VORAUSSETZUNGEN FÜR ANSPRUCH

Umsatzrückgang: Ein Beitrag wird ausgerichtet, wenn das Unternehmen im Dezember 2021 einen Umsatzrückgang von mindestens 40 % erlitten hat. Zur Ermittlung des Umsatzrückgangs wird der im Dezember 2021 erzielte Umsatz (Vergleichsumsatz) mit dem durchschnittlich im Dezember 2018 und 2019 erzielten Umsatz (Referenzumsatz) verglichen.

Gründungszeitpunkt: Beitragsberechtigt sind auch Unternehmen, die nach dem 30. September 2020, aber vor dem 1. Oktober 2021 ins Handelsregister eingetragen oder gegründet wurden.

Mindestumsatz: Der durchschnittliche Umsatz der Jahre 2018 und 2019 muss mindestens 40'000 Franken betragen haben. Wenn ein Unternehmen nach 30. September 2020 ins Handelsregister eingetragen oder gegründet worden ist, ist der Umsatz ab Eintrag ins Handelsregister oder, bei fehlendem Handelsregistereintrag, ab der Gründung bis 30. November 2021 auf ein Jahr hochzurechnen.

Deckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten:  Die kurzfristigen Verbindlichkeiten der Unternehmung müssen per 31. Dezember 2019 durch die Aktiven gedeckt sein.

Erfüllung der Zahlungspflichten: Das Erfordernis ist erfüllt, wenn:

  • keine Verlustscheine vorliegen
  • am 30. September 2021 keine Betreibungen für Sozialversicherungsbeiträge oder Steuerforderungen und keine Verlustscheine vorlagen (sei denn, dass zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs eine vereinbarte Zahlungsplanung vorliegt oder das Verfahren durch Zahlung abgeschlossen war)
  • kein Konkurs- oder Nachlassverfahren hängig und der Betrieb nicht in Liquidation ist

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GESUCHSEINREICHUNG UND NOTWENDIGE UNTERLAGEN

Das Gesuch muss zusammen mit den notwendigen Unterlagen über das dafür bereitgestellte Online-Portal eingereicht werden. Der Eingang des Gesuchs wird automatisch bestätigt.

Hat das Unternehmen bereits Härtefallbeiträge nach der Covid-19-Verordnung Härtefallprogramm vom 20. April 2021 erhalten, laden Sie die ergänzenden Unterlagen bitte im bestehenden Gesuch im Online-Portal hoch. Nur wenn bisher noch kein Gesuch für den Betrieb gestellt wurde, muss ein neues Gesuch angelegt werden.

Es sind insbesondere folgende Unterlagen einzureichen:

  • Jahresrechnungen 2018, 2019 und 2020 (revidiert, falls Revisionspflicht besteht);
  • Unterzeichnete Deklaration der Umsätze für die Monate Dezember 2018, 2019, und 2021 inkl. entsprechender Auszüge aus der Buchhaltung (Ertragskonti)
  • Auszug aus dem Betreibungsregister (Ausstellungsdatum nach 1. November 2021)
  • MwSt-Abrechnungen ab 2018
  • Betriebsbewilligung nach dem Gastgewerbegesetz

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