Entschädigungen an selbstständig Erwerbende

Die Frist zur Einreichung von Gesuchen für Entschädigungen an selbstständig Erwerbende ist abgelaufen.

UPDATE

Am 1. Juli 2020 hat der Bundesrat beschlossen, die COVID-19-Entschädigungen für Selbstständigerwerbende auszuweiten und die Ansprüche auf Bundesleistungen bis 16. September 2020 zu verlängern. (Medienmitteilung des Bundes vom 1. Juli 2020; zu den Bundesleistungen siehe https://www.ahv-iv.ch/de/ -> Merkblatt zur Corona Erwerbsersatzentschädigung).

Die vom Kanton Basel-Stadt gewährte Erwerbsersatzentschädigung an von COVID-19 indirekte betroffene Selbstständigerwerbende wird hingegen NICHT verlängert. Ansprüche gelten nur für die Monate April und Mai 2020. Alle noch nicht entschiedenen Anträge werden selbstverständlich weiter bearbeitet.

 

BS-Unterstützungsleistungen für Selbstständige

Der Kanton Basel-Stadt leistet ab 1. April 2020 Unterstützungsbeiträge für Selbstständige, die wegen der aktuellen Corona-Krise nachweislich einen namhaften Einbruch bei den Einnahmen erlitten haben bzw. weiterhin erleiden.

Angesprochen sind Selbstständige, die AHV-Beiträge bezahlen, die ihr Geschäft nicht auf behördliche Weisung hin schliessen mussten, die nicht im Moment ihre unter 12 Jahre alten Kinder betreuen müssen und die nicht aus medizinischen Gründen in Quarantäne sein müssen.

Die kantonale Unterstützung erfolgt für die Monate April und Mai 2020.

Die Regelung des Kantons Basel-Stadt berücksichtigt die entsprechenden Leistungen des Bundes nach der Verordnung des Bundesrates über Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) (COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall) vom 20. März 2020 (geändert am 16. April 2020).

Anspruchsberechtigt sind Selbstständigerwerbende, deren jährliches AHV-Einkommen weniger als 44'100 Franken oder mehr als 90'000 Franken beträgt. Selbständigerwerbende mit AHV-Einkommen zwischen diesen Grenzen wenden sich an ihre Ausgleichskasse.

Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen des Kantons Basel-Stadt stellen wollen, sind Sie gebeten, eine unterschriebene Erklärung beizulegen, dass Sie bei der zuständigen Ausgleichskasse KEIN Gesuch für Erwerbsersatzentschädigung nach Bundesverordnung eingereicht haben.

Verordnung des Regierungsrats vom 31. März 2020 (Stand 21. April 2020)

 

Anmeldung

Beantragen Sie die Entschädigung mit diesem Formular:

Antrag BS Erwerbsausfallentschädigung COVID19 Selbstständige

Erklärung betreffend Antrag auf COVID-19 Erwerbsersatzentschädigung
(Scan-Kopie bei elektronischer Einreichung. Original bitte per Post nachreichen)

Schicken Sie das vollständig ausgefüllte Formular plus Beilagen als pdf an
Covid-19_Selbststaendige@bs.ch.

Wenn Sie den Postweg nutzen, senden Sie das Antragsformular bitte an:

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt
Generalsekretariat / Finanzen
Rheinsprung 16/18
CH-4001 Basel

 

Wichtiger Hinweis

Angesichts der grossen Zahl von Anträgen und teilweise erforderlicher zusätzlicher Abklärungen kann es bis zum Entscheid über die Entschädigungszahlung einige Zeit dauern. Wir bitten dafür um Verständnis.

Nach Entscheid werden die Zahlungen umgehend ausgelöst.