COVID-19 Bürgschaften für KMU

Kantonale Bürgschaften für baselstädtische Unternehmen

Programm per 31. Dezember 2021 beendet. Anträge bis dahin werden berücksichtigt.

Im Bestreben den durch die Massnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie finanziell betroffenen KMU rasch unbürokratische Unterstützung zukommen zulassen, hat der Regierungsrat für die in Basel-Stadt ansässigen Unternehmen Bürgschaften zur Sicherung von Bankkrediten gewährt.

Das am 25. März 2020 gestartete Progamm lief in einer ersten Phase bis zum 31. Juli 2020 und in einer zweiten Phase vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021.

Gewährt wurden Überbrückungskredite mit kantonaler Bürgschaft an baselstädtische Unternehmen, die wegen des Coronavirus in einen existenzgefährdenden Liquiditätsengpass geraten sind. Die Abwicklung erfolgte über die am Programm teilnehmenden Banken.

Die kantonale Bürgschaft deckt 90% der Kreditsumme. Bei Krediten bis 50'000 Franken werden 100% verbürgt.

Am Programm beteiligen sich die folgenden Banken (Stand 11. Januar 2021):

  • Basler Kantonalbank (BKB)
  • Basellandschaftliche Kantonalbank (BLKB)
  • Bank CIC
  • CS
  • Bank Cler

 

Grundlage

Verordnung des Regierungsrats vom 16. Dezember 2020

 

Auskünfte:

Bei Fragen zum Kredit- und Bürgschaftsantrag wenden Sie sich bitte an eine der genannten Banken.

Generelle Informationen zum Programm:
Ivica Perkovic, Finanzen und Controlling WSU, Tel.: 061 267 65 91