Neues Angebot zur freiwilligen Begleitung und Befähigung in Basel-Stadt

Das Anfang 2013 in Kraft getretene Erwachsenenschutzrecht verfolgt zwei Hauptanliegen: Die Selbstbestimmung der angesprochenen Personen soll gestärkt und ihre Abhängigkeit von staatlicher Betreuung möglichst verhindert werden. Trotz grosser Anstrengungen der Kindes- und Erwachsenschutzbehörde gelingt es bisher nicht, den Zuwachs an Beistandschaften in Basel-Stadt substanziell einzudämmen. Mit dem Ratschlag für ein neues Angebot der freiwilligen Begleitung und Befähigung legt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine schweizweit einzigartige und innovative Lösung vor. Mit dieser soll eine Eindämmung der Beistandschaften erreicht werden. Das Angebot ist vorerst für die Dauer von 2024 bis 2028 angelegt.

Der Vorschlag für ein neues Angebot der freiwilligen Begleitung und Befähigung löst eine Massnahme ein, die der Regierungsrat in seinem Legislaturprogramm 2021-2025 aufgenommen hatte. Er beseitigt ein Versorgungsdefizit im Bereich der freiwilligen Unterstützungsangebote im Kanton Basel-Stadt. Angesprochen sind vulnerable urteilsfähige Personen, die heute durch die Maschen des bestehenden Systems fallen, vor allem weil sie kein privates Umfeld haben, welches ihnen bei finanziellen Fragen verlässlich helfen können. Diese Personen wären an sich bereit, sich helfen zu lassen. Sie können sich aber ein treuhänderisches Angebot nicht leisten, und es gibt für sie kein kostenloses nichtstaatliches Unterstützungsangebot. Dazu gehören einerseits junge Erwachsene wie Careleaver, volljährige ehemalige unbegleitete minderjährige Asylbewerbende (UMA) und psychisch angeschlagene junge Erwachsene sowie andererseits IV-Rentnerinnen und Rentner, von der Sozialhilfe abgelöste Erwachsene sowie bis zu 60-jährige Working-Poors, mit oder ohne Migrationshintergrund und mit ganz unterschiedlichem Hintergrund.

Zwar gibt es in Basel-Stadt zahlreiche Organisationen, die ihre Klientinnen und Klienten spezifisch beraten und unterstützen. Sie können jedoch keine freiwilligen Renten- und Einkommensverwaltungen anbieten oder die Klientinnen und Klienten im finanziellen und administrativen Bereich vertreten und sie auch Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit begleiten. Hier gibt es eine grosse Nachfrage. Diesen Personen kann heute zur Aufrechterhaltung ihres geordneten Alltags vor allem in finanziellen und administrativen Fragen nur mit einer staatlichen Beistandschaft geholfen werden. Dabei wäre gerade bei diesen Betroffenen eine niederschwellige Unterstützung wirksamer, nachhaltiger, sinnvoller und weniger stigmatisierend als staatliche Massnahmen.

Der Vorschlag des Regierungsrates geht dahin, dass mit dem neuen Angebot die angesprochenen Personen für ein Jahr intensiv (und freiwillig) begleitet und befähigt werden, künftig ihre Angelegenheiten allein an die Hand zu nehmen. Das Angebot steht ausserhalb der kantonalen Verwaltung. Der Anbieter wird mit einer öffentlichen Beschaffung gesucht und ausgewählt werden. Die Personen werden von der Kindes- und Erwachsenenbehörde zugewiesen, denn sie hat diese während der Abklärungsarbeiten kennengelernt. Nach einer ersten Aufbauphase rechnet der Regierungsrat mit jährlich 65 Personen, die mit der freiwilligen Begleitung und Befähigung in ihre finanziell-administrative Selbstständigkeit entlassen werden können, ohne dass eine Beistandschaft errichtet werden musste. Der Ratschlag deckt die Jahre von 2024 bis 2028 ab.

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