Feuerverbot im Wald und an Waldrändern bleibt in Kraft – Badeverbot in Abschnitten von Birs und Wiese gilt weiterhin

Aufgrund der mehrheitlich nur spärlich und sehr lokal ausgefallenen Niederschläge und der weiterhin prognostizierten hohen Temperaturen sowie ausbleibenden Niederschlägen bleibt die Waldbrandgefahr in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft nach wie vor gross. Das bestehende Feuer- und Feuerwerksverbot für den Wald und den Waldrand bleibt daher weiterhin in Kraft. Ebenfalls in Kraft bleibt bis auf Widerruf das Badeverbot in der Birs in Basel/ Birsfelden (Redingbrücke bis Mündung in den Rhein) sowie in der Wiese (Landesgrenze bis Mündung in den Rhein). Die Verlängerung der Verbote erfolgt in Absprache mit den Behörden im Kanton Basel-Landschaft.

Weiterhin grosse Waldbrandgefahr

Die Wetterprognosen für die nächsten Tage zeigen keine langanhaltenden und flächendeckenden Niederschläge, welche die Situation im Wald ändern würden. Die Waldbrandgefahrenstufe bleibt in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft unverändert gross. Das im Wald und in Waldnähe bis zu 50 Metern Entfernung geltende absolute Feuerverbot bleibt daher in Kraft. Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art. Es ist verboten, Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Das Verbot beinhaltet auch das Steigenlassen von Heissluft-Ballons und Himmelslaternen (gekauft oder selbstgebastelt), welche durch offenes Feuer angetrieben werden. Für jegliche Art von Feuerwerkskörpern gilt für das Anzünden bzw. Abfeuern ein Mindestabstand von 200 Metern zum Waldrand. Diese Abstände sind auch innerhalb des Siedlungsgebiets einzuhalten.

Diese Regelung zu Feuer und Feuerwerk ist mit dem kantonalen Krisenstab Basel-Stadt und den Partnerbehörden des Kantons Basel-Landschaft abgesprochen.

Weiterhin Gefährdung der Fischbestände                               

Die Sommerhitze dauert an und die Wasserstände in Bächen und Flüssen sind tief. Viele Fische suchen kühlere und sauerstoffhaltigere Gewässerbereiche auf. Der Rhein ist beispielsweise deutlich wärmer als die Birs, weshalb sich insbesondere Forellen, Äschen und Nasen vorzugsweise dorthin zurückziehen. Die Wiese-Äschen leiden unter den warmen Gewässertemperaturen und sammeln sich in den tieferen Gewässerstellen, wo auch gerne gebadet wird. Das Badeverbot in der Birs in Basel/ Birsfelden (Redingbrücke bis Mündung in den Rhein) sowie in der Wiese (Abschnitt Landesgrenze bis Mündung in den Rhein) bleibt daher zum Schutz der Fische weiterhin und bis auf Widerruf in Kraft.

Hinweise:

Link auf Aktuelle Waldbrandgefahrenlage des Bundesamts für Umwelt BAFU

Link auf Medienmitteilung vom 18. Juli 2022

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