Anhaltende Hitze und Trockenheit im August: Feuerverbot im Wald und an Waldrändern bleibt in Kraft – ebenfalls Badeverbot in Abschnitten von Birs und Wiese

Die Trockenheit hält im August an. Darum ist es weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Unter Bäumen besteht zudem ein erhöhtes Risiko von Astabbrüchen. Zur Schonung der Fische dürfen die Wiese und Teile der Birs von Mensch und Tier noch immer nicht betreten werden. Die Verlängerung dieser Verbote erfolgt in Absprache mit den Behörden im Kanton Basel-Landschaft.

Die Trockenheit und die hohen Temperaturen der letzten Wochen haben zu einer grossen Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 4) geführt, die auch im August besteht. Die Streu- und Humusschicht des Waldbodens ist in hohem Masse brandgefährdet. Dasselbe gilt für Felder und Grünanlagen, die infolge von Wärmestrahlung oder Funkenflug in Brand geraten können. Zentrale Gefahrenquellen für Brände bilden derzeit Grill- und Picknickfeuer im Wald oder auf unbefestigtem Untergrund im Freien sowie weggeworfene Raucherwaren und Feuerwerkskörper.

Daher gilt das vom Amt für Wald beider Basel ausgesprochene absolute Feuerverbot im Wand und an Waldrändern weiterhin:

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter. Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Grills.
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Bei starkem Wind im Freien kein Feuer machen (gefährlicher Funkenflug).
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.

Dier Bäume stehen wegen der grossen Trockenheit unter einem besonderen Stress. Ein ungenügender Saftdruck im Holz kann dazu führen, dass grosse Äste oder Kronenteile wegen der verringerten Elastizität abbrechen. Der Aufenthalt unter älteren, grossen Bäumen mit ausladenden Ästen ist daher zu vermeiden.

Die Sommertrockenheit wirkt sich auch auf die Wasserstände und Temperaturen in Bächen und Flüssen aus. Viele Fische suchen sich kühlere und sauerstoffhaltigere Gewässerbereiche. Wo nicht vorhanden, ziehen sie sich in die wenigen, noch verbliebenen tieferen Stellen zurück. Aufgrund der hohen Wassertemperaturen mussten bereits rund 110 Äschen notfallmässig aus der Wiese in ein schattigeres Nebengewässer umgesiedelt werden. Mit einer Entspannung der Situation in den nächsten Tagen ist nicht zu rechnen.

Das vom Amt für Umwelt und Energie verfügte Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot in der Wiese und einem Teilbereich der Birs, welches ausdrücklich Hunde, Paddler und Boote miteinschliesst, gilt weiterhin. Dieses Verbot deckt bei der Birs den Abschnitt zwischen Redingbrücke bis Mündung in den Rhein ab, bei der Wiese den Abschnitt Landesgrenze bis Mündung in den Rhein. Die entsprechenden Zonen sind mit Tafeln, Sperrbändern und Bannern deutlich markiert. Ausdrücklich erlaubt ist das Baden und Fischen im Rhein sowie in der Birs ausserhalb der gesperrten Bereiche. Zuwiderhandlungen gegen das Badeverbot werden mit Ordnungsbusse in Höhe von 100 Franken bestraft.

Das offizielle Feuerwerk auf dem Rhein am Vorabend zum Nationalfeiertag konnte nach sorgfältiger Einschätzung der Gefahrenlage durch die Fachbehörden bewilligt und durchgeführt werden. Auch wurden private Feuerwerke, sofern der Abstand zum Waldrand eingehalten war, rund um den 1. August toleriert. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Kanton Basel-Stadt das private Abbrennen von Feuerwerks- und Knallkörpern im gesamten Kantonsgebiet nicht erlaubt ist, falls keine Bewilligung vorliegt. Zuwiderhandlungen gegen das Feuerwerksverbot werden mit Ordnungsbusse in Höhe von 150 Franken bestraft.

Hinweise:

Medienmitteilung vom 25. Juli 2022 zu Feuer-, Feuerwerk- und Badeverbot

Medienmitteilung vom 8. August 2022 zu Bäume in der Stadt 

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