Härtefall-Unterstützung Basel-Stadt - aktueller Stand

Aktuell sind aus dem kantonalen Härtefall-Programm rund 3.9 Millionen Franken an 130 Betriebe ausbezahlt, in erster Linie an Restaurants und Hotels.

Aus dem kantonalen Härtefall-Programm sind rund 3,9 Millionen Franken ausbezahlt. Das Fachgremium hat bisher 130 Gesuche bewilligt. Die Beiträge gingen in erster Linie an Restaurants und Hotels. Ebenfalls erhielten Reiseveranstalter, Eventcaterer, Schausteller, Kongressorganisatoren und Busreisebetriebe die kantonalen Unterstützungsleistungen. Eingereicht sind 360 Gesuche mit einem Volumen von 7.5 Millionen Franken. Einige Gesuche mussten zur Überarbeitung und Ergänzung zurückgeschickt werden.
 
Seit 5. Januar 2021 können zudem Zulieferer von Restaurants und Hotels inkl. Wäschereien sowie Unternehmen für Freizeitaktivitäten (Fitnessstudios, Tanzstudios, Kletterhallen, Escape-Rooms) ihr Gesuch einreichen. Das vom Regierungsrat gewählte Fachgremium prüft die Gesuche und sorgt bei Gutheissung für eine effiziente Auszahlung. Bei vollständig eingereichten Gesuchen dauert die Bewilligung und Auszahlung eine bis maximal zwei Wochen.
 
Gesuche, die auch die Vorgaben des Bundes erfüllen, werden zum kantonalen Beitrag einen Zuschlag von 165 Prozent bekommen. Dafür braucht es kein neues Gesuch, der «Bundesanteil» wird bei bereits bewilligten Gesuchen automatisch ausbezahlt.
 
Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt bereitet eine Anpassung des Unterstützungsprogramms vor. Dieses soll die Änderungen auf Bundesebene vom 13. Januar 2021 aufnehmen, welche sämtliche während mindestens 40 Tagen behördlich geschlossenen Betriebe zu Härtefällen erklärt. Der Regierungsrat entscheidet Ende Januar / Anfang Februar 2021 über die Neuerungen.
 
Für das Unterstützungsprogramm stehen gesamthaft knapp 74.5 Millionen Franken zur Verfügung, vom Kanton: 25.45 Millionen Franken und vom Bund: 48.98 Millionen Franken. Der Kanton entnimmt seinen Beitrag aus dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Krisenfonds) und macht daraus ebenfalls die Vorfinanzierung für den Bundesbeitrag.
 

Hinweise:

Informationen unter www.hilfe-hgt.bs.ch

nach oben