Weiterentwicklung des Fluglärmschutzes am EuroAirport

Das in Basel-Stadt für den EuroAirport zuständige Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) begrüsst, dass der Flughafen bei der zuständigen Zivilluftfahrtbehörde Frankreichs Änderungen der Betriebsregeln zur Verstärkung des Fluglärmschutzes in den sensiblen Nachtstunden beantragen wird. Der EuroAirport hat heute mittgeteilt, dass alle geplanten Starts zwischen 23.00 und 24.00 Uhr verboten sowie die lärmtechnischen Anforderungen an die zwischen 22.00 und 06.00 Uhr eingesetzten Flugzeuge verschärft werden sollen. Nach den durchgeführten Berechnungen kann damit eine deutliche Lärmreduktion erreicht werden. Die Entlastung für die Bevölkerung überwiegt nach Auffassung des WSU die mit den neuen Einschränkungen verbundenen wirtschaftlichen Nachteile. Das WSU begrüsst ausserdem die Korrektur der RNAV-Flugverfahren bei Starts ab Piste 15 mit Abflug nach Westen, womit die Überflüge über das Siedlungsgebiet von Allschwil und Schönenbuch reduziert werden.

Für das WSU ist der jetzt vorgelegte Antrag an die französische Luftfahrtbehörde DGAC (Diréction générale de l’Aviation civile) ein wichtiger Schritt, um zu einer nachhaltigen Verbesserung der Fluglärmsituation am EuroAirport zu kommen, was für die Akzeptanz des Flughafens zentral ist. Die Erwartung ist, dass die französischen Behörden den Antrag nun rasch bestätigen und die nötigen formalen Schritte für die reglementarische Umsetzung zügig erfolgen.

Bereits Ende des Jahres 2018 hat der Verwaltungsrat des EuroAirport auf Antrag der Mitglieder der Schweizer Delegation beschlossen, eine Aufhebung aller geplanten Starts nach 23 Uhr einzuleiten, so dass ab dieser Uhrzeit nur noch Starts von verspäteten Flügen stattfinden können. Dies vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren verzeichneten Zunahme des Fluglärms in den Zeiten am späten Abend, um Entlastungen zu erreichen, die dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung in der Nachbarschaft des Flughafens entsprechen.

Der vom Flughafenverwaltungsrat im Mai beschlossene Antrag an die DGAC sieht ein Verbot aller geplanten Starts zwischen 23.00 und 24.00 Uhr vor sowie ein Verbot von Flugbewegungen mit Flugzeugen gemäss ICAO Chapter 3 mit einer sogenannten kumulierten Lärmmarge unter 13 EPNdB zwischen 22.00 und 06.00 Uhr. Heute sind Chapter-3-Flugzeuge nicht mehr zugelassen, deren kumulierte Lärmmarge unter 10 EPNdB liegt. Mit der höheren Marge sind mehr Flugzeugtypen von der nächtlichen Flugbeschränkung betroffen als heute. Nach den Studien, die dem Antrag zugrunde liegen lässt sich mit diesen Massnahmen eine deutliche Fluglärmverbesserung in der zweiten Nachtstunde erreichen. Ausgehend von den Zahlen des Jahres 2019 würde die Zahl der Starts zwischen 23.00 und 24.00 Uhr um knapp 80% von 1'222 auf 272 reduziert. Bezogen auf alle Flugbewegungen (Start und Landungen) zwischen 23 und 24 Uhr würden 60% der Bewegungen wegfallen. Die ermittelte Lärmreduktion beläuft sich im Norden des Flughafens auf 6 Dezibel und im Süden auf 11 Dezibel.

Von einer Aufhebung der geplanten Starts ab 23 Uhr sind vor allem die Flüge der Expressfrachtunternehmen am EuroAirport betroffen. Aus Sicht von Basel-Stadt können diese Einschränkungen in Kauf genommen werden, weil die mögliche Entlastung der Anwohnerschaft durch weniger Flugbetrieb spät am Abend die entstehenden wirtschaftlichen Nachteile überwiegt. Die Analysen zeigen, dass mit weitergehenden Szenarien deutliche Ungleichgewichte zwischen Fluglärmschutz und volkswirtschaftlichen Auswirkungen entstehen würden.

Aus Sicht des WSU ist es zwingend, dass die Verschiebung der Flugwege der Ende Januar des letzten Jahres eingeführten satellitengestützten RNAV-Abflugverfahren auf Piste 15 über das Gebiet der Gemeinden Allschwil und Schönenbuch und die damit verbundenen Lärmbelastungen korrigiert werden. Sehr erfreulich ist, dass der Flughafen zusammen mit der die französischen Flugsicherungsbehörde DSNA diesem Problem rasch nachgegangen ist und nun eine Lösung dafür vorliegt.

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