Start kantonales Unterstützungsprogramm für Hotellerie, Gastronomie und Tourismus

Der Kanton Basel-Stadt unterstützt Betriebe von Hotellerie, Gastronomie, Reiseveranstaltung und -vermittlung, Busreisen, Schaustellung und Markthandel mit finanziellen Beiträgen. Dafür stehen 15 Millionen Franken bereit. Wenn ein Gesuch auch die Härtefallvorgaben des Bundes erfüllt, wird der Beitrag erhöht. Der Regierungsrat hat am 17. November 2020 die Grundlagen definitiv verabschiedet. Anträge können ab Montag 23. November 2020 eingereicht werden.

Der Regierungsrat hat am 17. November 2020 die Verordnung betreffend Unterstützungsprogramm insbesondere für Hotellerie und Gastronomie und das Reglement definitiv verabschiedet. Die erste Verordnungsfassung vom 27. Oktober 2020 (vgl. dazu auch die Medienmitteilung vom 27. Oktober 2020), welche vorerst Unterstützungsleistungen für Hotellerie und Gastronomie vorsah, wurde erweitert und umfasst nun auch Reiseveranstalter/ Reisevermittler, Veranstalter von Busreisen, Schaustellerinnen sowie Markthändler.

Die Verordnung und das Reglement definieren die konkreten Voraussetzungen, unter denen die genannten Branchen beitragsberechtigt sind. Die Höhe der finanziellen Beiträge bemisst sich an Prozentsätzen der UVG-Lohnsumme der Unternehmen. Je höher der Fixkostenblock der Branche, desto höher der Prozentsatz. Unternehmen, deren Gesuche auch die Härtefall-Voraussetzungen des Bundes erfüllen, bekommen einen höheren Beitrag. Der Kanton wird diese Gesuche beim Bund einreichen und den Härtefallbeitrag geltend machen.

Für das Einreichen und die Abwicklung der Gesuche steht ein Online-Portal bereit. Im elektronischen Antragsformular gibt es die Möglichkeit, neben allgemeinen Kontaktdaten weitere Pflichtdokumente wie z.B. Auszug aus dem Betreibungsregister, Jahresabschlüsse, Mehrwertsteuerabrechnungen, Personallisten und weitere Unterlagen hochzuladen. Die Gesuche werden durch das zuständige Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Anschliessend entscheidet das vom Regierungsrat gewählte Fachgremium über die einzelnen Gesuche. 

Informationen zum Unterstützungsprogramm und das elektronische Antragsformular stehen unter www.hilfe-hgt.bs.ch bereit. Das Antragsformular kann ab 23. November 2020 Abend benutzt werden. Es können ausschliesslich online eingereichte Gesuche entgegengenommen und bearbeitet werden.

nach oben