Coronavirus: Unterstützungsmassnahmen für basel-städtische Wirtschaft - aktueller Stand

Zahlreiche Gesuche um finanzielle Unterstützung aufgrund der COVID-19-Massnahmen sind ein-gereicht und werden von den zuständigen Stellen bearbeitet.

Im Amt für Wirtschaft und Arbeit gingen bislang etwa 5‘000 Voranmeldungen von Kurzarbeit ein. Rund 4‘900 dieser Voranmeldungen sind bearbeitet und entsprechende Verfügungen ausgestellt. Die Unternehmen haben nach diesem Bescheid drei Monate Zeit, die Auszahlung bei ihrer Arbeitslosenkasse mittels eines Antrags von Kurzarbeitsentschädigung geltend zu machen. Die Öffentliche Arbeitslosenkasse hat bisher Kurzarbeitsentschädigungen im Umfang von knapp 76 Millionen Franken ausbezahlt.

Weiter sind 5‘505 Gesuche um Erwerbsausfallentschädigung von selbstständig Erwerbenden bei der Ausgleichskasse Basel-Stadt eingegangen. Davon konnten in der Zwischenzeit 5‘366 bearbeitet werden. Bei den noch nicht bearbeiteten Gesuchen müssen noch Unterlagen (Bestätigung KITA-Schliessungen, Arztzeugnisse usw.) nachgereicht werden oder es sind Absprachen mit dem Kanton nötig. In die Zahlen nicht eingeschlossen sind die Gesuche, die bei anderen als der kantonalen Ausgleichskasse Basel-Stadt eingereicht wurden.

Der Kanton Basel-Stadt richtete für selbstständig Erwerbende, die indirekt von den COVID-19-Massnahmen des Bundes betroffen sind, seit 1. April 2020 kantonale Unterstützungsmassnahmen ein. Seit dem Start des Programmes sind gut 1‘100 Anträge eingegangen. Neue Gesuche werden kaum mehr gestellt, auch weil die Erwerbsausfallentschädigung durch die Ausgleichskassen seit dem Entscheid des Bundesrates vom 16. April 2020 auf die indirekt betroffenen Selbstständigerwerbenden ausgeweitet wurde. 675 Gesuche sind abschliessend behandelt und dafür Auszahlungen von total Fr. 3‘433‘772.80 getätigt. Bei einigen der noch nicht behandelten Gesuche sind Rückfragen und Unterlagen hängig.

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