Coronavirus: Übergangsregelung für Anspruch auf Erwerbsersatz

Die sukzessive Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfordert Anpassungen bei der Entschädigung des Erwerbsausfalls. Der Bundesrat hat am 22. April 2020 den Anspruch der Selbständigerwerbenden, die ihre Betriebe am 27. April oder am 11. Mai wieder öffnen können, bis zum 16. Mai verlängert.

Die vollständige Medienmitteilung des Bundesrats finden Sie über den untenstehenden Link:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78856.html

nach oben