Beim Feuer machen ist Vorsicht geboten – Feuerverbot im Wald

Amtliche Mitteilung des Amts für Wald beider Basel

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Stadt ist wie in den Nachbarkantonen gross. (Waldbrandgefahrenstufe 4). Es gilt darum neu gestützt auf die Waldgesetzgebung ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Aufgrund der in den vergangenen Wochen spärlichen Niederschlägen und der gleichzeitig herrschenden Bisenlage herrscht in den Wäldern im Kanton Basel-Stadt grosse Trockenheit. Das für die kommenden Tage angesagte schöne Wetter führt dazu, dass die Waldbrandgefahr weiter anwächst und wie in den Nachbarkantonen als gross eingeschätzt werden muss. Das Amt für Wald erlässt aus diesem Grund für die Wälder im gesamten Kantonsgebiet ein Feuerverbot.

Für den Kanton Basel-Stadt gilt deshalb ab Mittwoch, 15. April 2020, 12 Uhr in den Wäldern und in Waldesnähe ein Feuerentfachungsverbot. Die wichtigsten Regeln lauten:

  • Es ist verboten, im Wald und am Waldrand Feuer zu entfachen.
  • Dieses Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art.
  • Es ist verboten, Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Das Steigenlassen von Heissluftballonen oder Himmelslaternen (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.

Das Feuerentfachungsverbot gilt bis auf Widerruf.

nach oben