Bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Stadt bleibt wie in den Nachbarkantonen erheblich (Stufe 3). Gemäss aktueller Wetterprognose wird es aber weitere Niederschläge geben und die kühleren Temperaturen bleiben bestehen. Es gilt darum ab 1. Mai ein bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage entspannt sich die Lage in den Wäldern im Kanton Basel-Stadt leicht. Gemäss aktueller Wetterprognose wird es weitere Niederschläge und kühlere Temperaturen geben. Die Niederschläge sind bislang jedoch nicht in tiefere Streu- und Bodenschichten eingedrungen. Bei trockenem Wetter und wärmeren Temperaturen kann das Waldbrandrisiko schnell wieder steigen.

Die Waldbrandgefahr ist somit weiterhin erheblich, sie kann aber wie im Nachbarkanton Basel-Landschaft auf Stufe 3 gesenkt werden. Das Amt für Wald erlässt für die Wälder im gesamten Kantonsgebiet ab 1. Mai 2020 ein sogenannt bedingtes Feuerverbot. An sich wären somit Feuer in fest eingerichteten Feuerstellen möglich. Es ist aber zu beachten, dass die fest eingerichteten Feuerstellen wegen der Corona-Massnahmen im Kanton bis auf weiteres gesperrt sind. Das Amt für Wald beider Basel ruft die Bevölkerung auf, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brände zu vermeiden.

Für den Kanton Basel-Stadt gilt ab Freitag, 1. Mai 2020 08.00 Uhr  in den Wäldern und in Waldesnähe ein bedingtes Feuerentfachungsverbot. Die wichtigsten Regeln lauten:

  • Keine Feuer im Wald und am Waldrand in nicht festeingerichteten Feuerstellen entfachen (die festen Feuerstellen sind coronabedingt abgesperrt)
  • Keine Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegwerfen.
  • Das Steigenlassen von Heissluftballonen oder Himmelslaternen (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.

Das bedingte Feuerentfachungsverbot gilt bis auf Widerruf.

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