Stellungnahme zur Änderung der Radio- und Fernsehverordnung

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt begrüsst grundsätzlich die vorgesehene Änderung der Radio- und Fernsehverordnung. Der SRG und den konzessionierten privaten TV-Veranstaltern soll zielgruppenspezifische Werbung ermöglicht werden. Auch begrüsst der Regierungsrat den Abschluss einer Leistungsvereinbarung des UVEK mit der sda und eine entsprechende Finanzierung.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt begrüsst grundsätzlich die vorgesehene Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV).

Die Änderung der RTVV ermöglicht, Wertschöpfung aus einer bereits heute relevanten und für die künftige Finanzierung audiovisueller Angebote zentralen Werbeform in der Schweiz zu halten. Deshalb findet es der Regierungsrat – unter der Prämisse der geltenden Rechtsordnung – inhaltlich konsequent, der SRG und den konzessionierten privaten TV-Veranstaltern zielgruppenspezifische Werbung zu ermöglichen.

Zentral ist jedoch, dass das heutige Konzept der Versorgungsgebiete und die Restriktionen, die der SRG bei ihren sub-sprachregionalen Angeboten im Rahmen ihrer Konzession auferlegt werden, auch bei der zielgruppenspezifischen Werbung ihren Niederschlag finden. Konkret fordert der Regierungsrat unter anderem, dass die SRG wie auch Private gleichermassen Zugang zu den Nutzerdaten erhalten müssen.

Schliesslich begrüsst der Regierungsrat den Abschluss einer Leistungsvereinbarung des UVEK mit der sda und eine entsprechende Finanzierung. Vor diesem Hintergrund verlangt der Regierungsrat, dass grössere Restrukturierungsmassnahmen bei der sda sistiert werden, bis die Frage einer Unterstützung mit Gebühren im Rahmen von RTVG/RTVV entschieden ist.

nach oben