Stellenmeldepflicht - Liste der meldepflichtigen Berufsarten

Das Staatsekretariat für Wirtschaft SECO hat heute Montag die Liste der Berufsarten veröffentlicht, welche ab 1. Juli 2018 bei einem Schwellenwert von 8 Prozent Arbeitslosigkeit der Meldepflicht an das RAV unterliegen.

Ab 1. Juli 2018 gilt für Berufsarten mit einer durchschnittlichen und schweizweiten Arbeitslosigkeit von mindestens 8 Prozent die Stellenmeldepflicht. Offene Stellen in diesen Berufen müssen vor einer Ausschreibung dem zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet werden. Mit der Stellenmeldeplicht kann das inländische Arbeitskräftepotenzial besser genutzt werden, weil die beim RAV gemeldeten Stellensuchenden einen Vorrang bekommen. Meldepflichtige Stellen unterliegen einem Publikationsverbot von fünf Arbeitstagen, beginnend am Arbeitstag nach Eingang der Bestätigung durch das RAV, dass die Stelle im System erfasst worden ist. Die offene Stelle darf erst nach Ablauf dieser Frist durch die Arbeitgeberin öffentlich publiziert werden.

Auf „arbeit.swiss“ hat das SECO heute die Berufsarten publiziert, die ab 1. Juli 2018 der Meldepflicht unterstehen. Diese Liste gilt unter Vorbehalt des definitiven Entscheides des Bundesrates im Mai 2018.

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit AWA hat sich auf diese neue Aufgabe vorbereitet und pflegt dabei auch den engen Austausch mit der Wirtschaft. Bis heute konnte das AWA zahlreiche Unternehmen und Verbände zur Umsetzung der Stellenmeldepflicht direkt informieren und Fragen beantworten.

Das AWA stellt die aktuellen Informationen des SECO auf der Homepage zur Verfügung (oder über den Direktzugang www.arbeit.swiss).

Hinweise:

Fragen zur Liste der meldepflichtigen Berufsarten beantwortet das SECO: medien@seco.admin.ch.

Siehe auch Flyer Stellenmeldepflicht: das Wichtigste auf einen Blick!

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