COVID-19 Bürgschaften für Technologie-Startup-Unternehmen

BÜRGSCHAFTSPROGRAMM

Programm per 31. Dezember 2021 beendet. Anträge bis dahin werden berücksichtigt.

Technologiebasierte Startup-Unternehmen sind von der COVID-19-Pandemie in spezieller Weise betroffen. Der Kanton Basel-Stadt hat für diese Unternehmen in Form eines Bürgschaftsprogramms eine spezifische Unterstützung vorgesehen. Das Programm erfolgt zusammen mit der Basler Kantonalbank (BKB).

Das Programm erlaubt es, dass Startup-Unternehmen mit Sitz in Basel-Stadt, die wegen COVID-19 in Schwierigkeiten geraten sind, nachrangige Darlehen erhalten können. Die entsprechende Verordnung des Regierungsrats stützt sich auf §5b des Standortförderungsgesetzes. In diesem Rahmen kann der Kanton Bürgschaften im Gesamtumfang von 40 Mio. Franken gewähren.

Genauere Informationen zum Programm siehe nachfolgend.

nach oben

ECKPUNKTE

Der Kanton verbürgt Bankdarlehen zu 90%; die einzelne Bürgschaft kann maximal 5 Mio. Franken betragen. Wichtigste Voraussetzung ist der Nachweis eines wirtschaftlichen Schadens aufgrund der Folgen von COVID-19. Vorausgesetzt wird ausserdem, dass das Unternehmen nachweist, dass es in der Zeit vor der COVID-19-Pandemie bereits Finanzierungserfolge von mindestens 500'000 Franken erzielt hat. Die Einlagen müssen dabei durch vom Unternehmen unabhängige Eigenkapitalgeberinnen oder Eigenkapitalgeber erfolgt sein.

Antragsberechtigt sind Startup-Unternehmen die ihren Geschäftssitz in Basel-Stadt vor dem 1. März 2020 errichtet haben. Ausnahmsweise werden Gesuche akzeptiert in Fällen, wo der Handelsregistereintrag in Basel-Stadt nach dem 1. März 2020 erfolgt ist. Dafür ist eingehend nachzuweisen, dass das Unternehmen bereits vorher unternehmerischen Mehrwert im Kanton Basel-Stadt geschaffen hat.

Im Rahmen des kantonalen Bürgschaftsprogramms gewährt die Basler Kantonalbank (BKB) nachrangige Darlehen (siehe Abschnitt "Kreditvertrag").

Damit nachrangige Darlehen möglich sind, müssen diese durch weitere Co-Bürgen gesichert werden, die die restlichen 10% der Kreditsumme garantieren. Für eine erste Bürgschaftstranche von 10 Mio. Franken hat der Kanton dafür mit der Eckenstein-Geigy-Stiftung in Basel zusammengearbeitet. Bei Bürgschaften über die erste Tranche hinaus waren von den antragsstellende Startup-Unternehmen eine eigene Co-Bürgin oder ein eigener Co-Bürgen zu benennen, die hinreichend unabhängig vom Unternehmen und insbesondere nicht in die Unternehmensleitung involviert sind oder als Gründungsinvestor:innen fungiert haben.

Bedingung für die Gewährung einer Bürgschaft ist die Beteiligung des Kantons an einem möglichen späteren Erfolg des Startups. Hierzu muss das Unternehmen die Gewährung von Warrants (Aktienoptionen) proportional zur Bürgschaftssumme und dem damit übernommenen Risiko vertraglich zusichern. Die Ausübung der Warrants durch den Kanton erfolgt in definierten Erfolgsfällen, namentlich:

  • Verkauf von mehr als 50% der Unternehmens-Anteile
  • Verkauf aller massgeblichen Vermögensgegenstände des Unternehmens
  • Börsengang.

Der vordefinierte Warrant-Vertrag, der einen integralen Bestandteil des Darlehensvertrags bildet, kann unter Dokumente heruntergeladen werden.

Antragstellende Unternehmen hätten die Möglichkeit, neben eigenen Bürgen für den 10%-Teil des Darlehens auch eigene Geschäftsbanken als Kreditgeber vorzuschlagen. Diese müssen vom Kanton ebenfalls genehmigt werden.

Im Rahmen des kantonalen Bürgschaftsprogramms für Startup-Unternehmen gelten in jedem Fall die gleichen vom Kanton vorgegebenen Bürgschafts- und Kreditverträge sowie die Bedingung der Erfolgsbeteiligung.

nach oben

PRÜFUNG UND BEARBEITUNG DER ANTRÄGE

Die Bürgschaftsanträge werden durch das WSU zunächst formal geprüft. Sind die Anträge vollständig und die Kriterien erfüllt, erfolgt die inhaltliche Prüfung. Dies geschieht in Zusammenarbeit einerseits mit Innosuisse-Expertinnen und -Experten sowie andererseits mit Venture Capital-Experten. 

Im Rahmen der Antragsprüfung erfolgt auch die Genehmigung des oder der vom Unternehmen vorgeschlagenen Co-Bürgen oder Co-Bürgin. Mit diesen wird eine separate Vereinbarung geschlossen.

Der Warrant-Vertrag zur Erfolgsbeteiligung der Bürgen ist am Ende der Prüfungsphase vom Unternehmen rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Das Unternehmen wird vom WSU deswegen kontaktiert.

Ab Einreichung eines Antrags ist mit einer Zeitspanne von sicher 6 bis 10 Wochen zu rechnen, bis der abschliessende Regierungsratsentscheid vorliegt. Voraussetzung dafür, dass die Anträge möglichst zügig bearbeitet werden können, sind vollständige und genau ausgeführte Unterlagen.

Über die Gewährung einer Bürgschaft entscheidet alleine und abschliessend der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.

nach oben

KREDITVERTRAG

Im Rahmen des kantonalen Bürgschaftsprogramms für Start-Up-Unternehmen gewährt die Basler Kantonalbank (BKB) entsprechende Darlehensverträge. Die Darlehen sind nachrangig ausgestaltet. Der Zinssatz beträgt 0%. Er kann von Seiten der Bank per 1. Januar 2023 erstmals angepasst werden.

Das Darlehen darf nicht verwendet werden für

  • die Ausschüttung von Dividenden und Tantiemen sowie das Zurückerstatten von Kapitaleinlagen
  • die Gewährung von Aktivdarlehen
  • die Refinanzierung von Privat- oder Aktionärsdarlehen (wobei Bankkredite nicht als Privatdarlehen gelten)
  • die Rückführung von Gruppendarlehen
  • Bonuszahlungen an Verwaltungsratsmitglieder, Mitarbeitende, Berater u.ä.

Das Darlehen darf ausserdem nicht an eine mit dem Antragsteller oder der Antragstellerin direkt oder indirekt verbundene Gruppengesellschaft, die ihren Sitz nicht in der Schweiz hat, übertragen werden.

Diese genannten Darlehensbedingungen gelten auch für den Fall, dass ein Unternehmen eine andere Geschäftsbank als die BKB vorschlägt. 

nach oben

NOTWENDIGE DOKUMENTATION UND UNTERLAGEN

Mit dem Bürgschaftsantrag sind vorzulegen:

Business Plan

  • Prägnante Darstellung in Textform (Umfang von 5 bis 10 Seiten)
  • „Pitch Deck“ als PowerPoint-Form (Umfang 15-25 Seiten)

jeweils mit folgenden Inhalten:

  • Darstellung von Tätigkeitsbereich, Entwicklungsplan, Geschäftsmodell, Marktpotenzial, Konkurrenzsituation, Team, Budget und Finanzierungsplan, Investoren
  • Darstellung, warum das Unternehmen über ein innovatives, skalierbares, grundsätzlich wissenschafts- oder technologiebasiertes Geschäftsmodell verfügt
  • Nachweis, wie das geistige Eigentum geschützt wird (Besteht Patentschutz?)

Finanzielles

  • Dokumentation zur Betroffenheit durch die COVID-19-Pandemien (Bestehen kurz- bis mittelfristig erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigungen?)
  • Dokumentation der Eigentümerschaft und Besitzverhältnisse sowie der bisherigen und/oder zu erwartenden Unterstützung durch Aktionäre/Dritte (Darlehen/Aktienkapital)
  • Nachweis, dass seit dem 1. Januar 2019 Kapitalisierungserfolge mit Einlagen durch unabhängige Eigenkapitalgeber*innen im Umfang von mindestens 500'000 Franken erzielt wurden
  • Dokumentation von allfälligen bisherigen Unterstützung durch den Kanton Basel-Stadt (Bürgschaften, Mietzinserleichterungen, Steuererleichterungen etc.).
  • Jahresabschlüsse für die Jahre 2020 (provisorisch), 2019 und 2018 (revidierte Abschlüsse, falls die Antragstellerin der Revisionspflicht unterliegt)

Formales

  • Handelsregisterauszug oder in Fällen, wo der Handelsregistereintrag in Basel-Stadt nach dem 1. März 2020 erfolgt ist, eingehender Nachweis zum vorher im Kanton Basel-Stadt geschaffenen unternehmerischen Mehrwert
  • Auszug aus dem Betreibungsregister (Ausstellungsdatum höchstens 30 Tage vor Antragsstellung)
  • AHV-Lohnmeldungen per 1. März 2020
  • Bestätigungen der Ausgleichskasse und der Pensionskasse, dass per 1. März 2020 keine offenen Forderungen bestanden

Die genauen Anforderungen an die Dokumentation können dem Antragsformular entnommen werden.

nach oben