Prämienverbilligung, Familienmietzinsbeiträge und Alimentenbevorschussung

Um Ihren Anspruch auf Sozialleistungen zu prüfen, beantworten Sie bitte alle folgenden Fragen. Sie benötigen hierfür ungefähr 20 Minuten Zeit. Halten Sie Ihre letzte Steuererklärung und allenfalls den Mietvertrag bereit. Dies erleichtert Ihnen das Ausfüllen der Fragen.

Das Amt für Sozialbeiträge stellt bei der Berechnung der Ansprüche grundsätzlich auf die Daten der aktuellsten Steuerverfügung ab. Beträgt die Abweichung der aktuellen Einkommensverhältnisse mehr als 20 Prozent, so wird auf die aktuellen finanziellen Verhältnisse abgestellt.

Ihre Daten werden nicht gespeichert. Das Resultat wird zum Schluss angezeigt und kann dort ausgedruckt werden.

Wie sieht Ihre momentane Lebenssituation aus?

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Wie sieht Ihre momentane Lebenssituation aus? *

Ehepaar, registrierte Partnerschaft, Konkubinat mit gemeinsamen Kindern oder fünfjähriges Konkubinat ohne Kinder

Wieviele Kinder unter 18 Jahren haben Sie?

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Wieviele 18- bis 25-jährige Kinder haben Sie, die in Erstausbildung sind?

Anerkannte Berufsausbildung, höhere Fachschule oder Hochschulstudium

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Hat Ihre KVG-Versicherungsmodell (z.B. Hausarzt, HMO, Telefon, etc.) eine tiefere Prämie als das Standard-Versicherungsmodell? Eine erhöhte Franchise ist kein AVM.

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Hat Ihre KVG-Versicherungsmodell (z.B. Hausarzt, HMO, Telefon, etc.) eine tiefere Prämie als das Standard-Versicherungsmodell? Eine erhöhte Franchise ist kein AVM. *
Erwachsene Person

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Junge erwachsene Person

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Hat Ihre KVG-Versicherungsmodell (z.B. Hausarzt, HMO, Telefon, etc.) eine tiefere Prämie als das Standard-Versicherungsmodell? Eine erhöhte Franchise ist kein AVM. *
Kind
Hatten Sie Ihren Wohnsitz am 1. Januar dieses Jahres im Kanton Basel-Stadt oder sind Sie in diesem Jahr aus dem Ausland zugezogen? Bei Zuzug aus anderem Kanton, bitte „Nein“ auswählen.

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Hatten Sie Ihren Wohnsitz am 1. Januar dieses Jahres im Kanton Basel-Stadt oder sind Sie in diesem Jahr aus dem Ausland zugezogen? Bei Zuzug aus anderem Kanton, bitte „Nein“ auswählen. *
Sind Sie oder Ihr Partner / Ihre Partnerin seit mindestens fünf Jahren im Kanton Basel-Stadt angemeldet?

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